Geschäftsbereich 03
Unternehmensbewertung
Eine Bewertung muss zwei Dinge leisten: methodisch belastbar sein und im Gespräch erklärbar bleiben. Wir liefern beides in einem Bericht, den auch Mitgesellschafter nachvollziehen können.
Ihr Ansprechpartner
Leistungen im Detail
- Bewertungsgutachten
- Gutachten nach IDW S 1 für gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche und steuerliche Anlässe.
- Anteilsbewertung
- Bewertung von Beteiligungen bei Ein- und Austritten, Abfindungsfällen und Erbauseinandersetzungen.
- Nachfolgebewertung
- Wertermittlung als Grundlage für Übertragungen innerhalb der Familie und für die steuerliche Bemessung.
- Plausibilisierung
- Zweitmeinung zu vorliegenden Bewertungen und Kaufpreisvorstellungen, kurz gefasst und belastbar.
- Planungsrechnung
- Aufbau und Prüfung integrierter Planungsrechnungen als Grundlage jeder Bewertung.
- Schiedsgutachten
- Neutrale Wertermittlung in Auseinandersetzungen, auch als gemeinsam beauftragter Gutachter.
So beginnt die Zusammenarbeit
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Schritt 01
Erstgespräch
Eine Stunde mit einem Partner: Struktur, offene Themen, Erwartungen. Kostenfrei.
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Schritt 02
Angebot & Team
Leistungsumfang, Honorarrahmen und die Namen der Menschen, die Ihr Mandat führen.
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Schritt 03
Übernahme
Wir holen die Unterlagen beim Vorberater ab und richten den digitalen Belegfluss ein.
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Schritt 04
Laufender Rhythmus
Monatliches Reporting, Quartalsgespräch und ein Jahresgespräch vor dem Abschluss.